Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Korus Digital Marketing Services UG (haftungsbeschränkt)


Leistungsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Vertragsgegenstand sind ausschließlich Beratungs-, Analyse- und Unterstützungsleistungen zur systematischen Optimierung von Sichtbarkeit, Kommunikation und Kontaktprozessen des Kunden. Die Leistungen werden ausschließlich als Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrages erbracht.

(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher, vertrieblicher oder sonstiger Erfolg ist nicht geschuldet. Insbesondere werden weder Lead-, Umsatz-, Reichweiten-, Termin- noch Conversion-Ergebnisse garantiert. Vertragsgegenstand ist allein die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses.

(3) Korus Digital Marketing Services UG (haftungsbeschränkt) erbringt im Rahmen des KONTAKTBESCHLEUNIGER-Programms insbesondere folgende Leistungen:

a) Analyse bestehender Sichtbarkeits-, Kontakt- und Kommunikationsstrukturen
b) Beratung und Vermittlung von Strategien zur Strukturierung und Optimierung von Kontaktansätzen
c) Begleitendes Sparring in vereinbarten Modulen, Sitzungen oder Workshops
d) Bereitstellung von Vorlagen, Checklisten, Templates und Handlungsempfehlungen
e) Feedback zu geplanten oder umgesetzten Maßnahmen des Kunden

(4) Sämtliche dem Kunden zur Verfügung gestellten Konzepte, Vorschläge, Vorlagen, Inhalte oder Empfehlungen stellen Unterstützungsleistungen dar und begründen keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg oder eine bestimmte Zielerreichung.

(5) Die Umsetzung aller Empfehlungen sowie sämtliche geschäftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Entscheidungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.


Angebot und Vertragsschluss

(1) Der konkrete Leistungsumfang, Projektstruktur, Zeitrahmen, Vergütung, Mitwirkungspflichten des Kunden sowie etwaige Fremdleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Angebote und Annahmen erfolgen schriftlich oder in Textform. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die im Angebot dargestellten Projektphasen, Zeitpläne oder Meilensteine dienen ausschließlich der Strukturierung der Dienstleistung und begründen keine werkvertragliche Erfolgspflicht.


Vergütung

(1) Die Vergütung erfolgt, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, als Pauschalvergütung, nach Zeitaufwand oder nach vereinbarten Tagessätzen.

(2) Die Vergütung ist unabhängig vom Eintritt eines bestimmten Erfolges geschuldet.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

– Workshops und Moderationsleistungen: 100 % bei Buchung
– Auto-Webinar-Leistungen:
• 60 % bei Auftragserteilung
• 20 % bei Bereitstellung der Rohversion
• 20 % nach Veröffentlichung
– LinkedIn-Beratung und -Setup: 100 % bei Auftragserteilung; laufende Leistungen monatlich im Voraus
– Video-Produktionsleistungen:
• 60 % bei Auftragserteilung
• 20 % bei Vorlage der Rohfassung
• 20 % bei Übergabe bzw. Veröffentlichung


Zusatz- und Fremdkosten

(1) Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Spesen werden gesondert nach Beleg abgerechnet. PKW-Fahrten werden mit 0,75 EUR pro Kilometer berechnet.

(2) Kosten für Software-, Plattform- oder Toolnutzung Dritter werden projektbezogen zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

(3) Werden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbracht, können diese nach vorheriger Abstimmung entweder vom Auftragnehmer oder unmittelbar durch den Kunden beauftragt werden.

(4) Bei Fremdleistungen, die im Auftrag des Kunden koordiniert werden, erfolgt die Abrechnung nach Beleg zuzüglich eines Handling-Aufschlags von 15 %. Bei Fremdkosten ab 500 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen.


Änderungen und Terminverschiebungen

(1) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss, die Art oder Umfang der Leistungen betreffen, führen zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung.

(2) Werden vereinbarte Leistungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht oder verspätet durchgeführt, bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.

(3) Dies gilt insbesondere bei Terminverschiebungen von mehr als 14 Tagen nach Auftragserteilung auf Wunsch des Kunden.


Leistungserbringung und Tätigkeitsbestätigung

(1) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

(2) Eine Abnahme im werkvertraglichen Sinne findet nicht statt.

(3) Soweit dem Kunden Unterlagen, Zwischenergebnisse oder Inhalte übermittelt werden, dienen diese ausschließlich der Abstimmung. Eine Tätigkeitsbestätigung bezieht sich ausschließlich auf die Erbringung der Dienstleistung, nicht auf einen Erfolgseintritt.

(4) Die Leistung gilt als erbracht, wenn die vereinbarte Tätigkeit durchgeführt wurde.


Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.


Rechte an Arbeitsergebnissen

(1) Dem Kunden wird an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt.

(2) Das Eigentum an Rohdaten, Originaldateien, Quellmaterialien und Produktionsdaten verbleibt beim Auftragnehmer.

(3) Eine rechtliche Prüfung der Inhalte, insbesondere im Wettbewerbs-, Urheber- oder Datenschutzrecht, ist nicht Vertragsbestandteil und obliegt dem Kunden.


Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Stand: 01/2026
Holzkirchen / München