Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Korus Digital Marketing Services UG (haftungsbeschränkt), Kohlstattstraße 64, 83607 Holzkirchen (nachfolgend "KDMS")

1 | Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen KDMS und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Auftraggeber"). Leistungen an Verbraucher werden nicht erbracht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn KDMS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 | Leistungen

KDMS erbringt Beratungs-, Trainings- und Umsetzungsleistungen, insbesondere: Aufbau und Einrichtung strukturierter Wissenssysteme (KBS-BRAIN), Beratungs- und Sparringsformate, Workshops und Strategietage, Vorträge und Keynotes, Formate zur B2B-Sichtbarkeit und Gesprächsanbahnung sowie damit verbundene redaktionelle und technische Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet KDMS die vereinbarte Tätigkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. KDMS erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

3 | Angebot und Vertragsschluss

Angebote von KDMS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Das Angebot beschreibt Projekt, Zielsetzung, Umfang, Zeitrahmen, Vorgehensweise, Leistungen, etwaige Fremdkosten und die Zahlungsweise.

4 | Vergütung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung erfolgt nach Pauschalbeträgen, Tagessätzen oder Aufwand gemäß Angebot; nur bei Vergütung nach Aufwand erfolgt ein Zeitnachweis. Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, gilt: Bei Projekten mit einer Laufzeit ab vier Wochen werden 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung fällig, der Rest nach Leistungsphasen gemäß Angebot. Bei Workshops, Vorträgen und Tagesformaten werden 50 % bei Beauftragung zur Terminsicherung fällig, 50 % bei Durchführungsbeginn. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5 | Nebenkosten und Fremdleistungen

Reisekosten (Bahn 2. Klasse, Flug Economy, Mietwagen, Übernachtung, Spesen) werden nach Beleg abgerechnet, PKW-Fahrten mit 0,75 EUR je Kilometer. Nutzungskosten für Drittdienste und Softwarelizenzen, die projektbezogen erforderlich sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

Werden Leistungen Dritter im Auftrag von KDMS erbracht, erhält der Auftraggeber vorab einen Kostenvoranschlag. Nach Freigabe werden Fremdkosten nach Beleg zuzüglich eines Handling-Aufschlags von 15 % weiterberechnet. Bei Fremdkosten über 500,00 EUR wird eine Vorauszahlung vor Beauftragung des Dritten fällig.

6 | Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von KDMS; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend, entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet.

7 | Terminverschiebung und Kündigung durch den Auftraggeber

Verschiebt oder storniert der Auftraggeber gebuchte Workshops, Vorträge, Sparrings- oder Projekttermine, fallen folgende Pauschalen an: bis 14 Tage vor dem Termin keine, ab 14 Tage vor dem Termin 50 % und ab 7 Tage vor dem Termin 80 % der auf den Termin entfallenden Vergütung, jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten sind in jedem Fall zu vergüten. Eine einmalige einvernehmliche Terminverlegung mit mindestens 14 Tagen Vorlauf ist kostenfrei.

8 | Änderungen des Leistungsumfangs

Ändert der Auftraggeber nach Auftragserteilung Art oder Umfang der Leistungen, wird der daraus resultierende Mehraufwand zusätzlich nach den vereinbarten Sätzen berechnet. Änderungswünsche bedürfen der Textform.

9 | Abnahme und Protokolle

Wesentliche Inhalte und Änderungen der laufenden Zusammenarbeit werden in Protokollen festgehalten, die der Auftraggeber per E-Mail erhält. Die Inhalte gelten als gebilligt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen in Textform begründet widerspricht. Gelieferte Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung wesentliche Einwände in Textform erhebt.

10 | Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. KDMS verpflichtet hierauf auch alle eingesetzten Erfüllungsgehilfen. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

11 | Datenschutz und Datenhaltung

Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Verarbeitet KDMS im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, insbesondere beim Aufbau und Betrieb von Wissenssystemen, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Soweit im Angebot vereinbart, erfolgt der Aufbau von Wissenssystemen auf Systemen des Auftraggebers; vertrauliche Rohdaten verbleiben in diesem Fall in der Infrastruktur des Auftraggebers.

12 | Rechte an Arbeitsergebnissen

Individuell für den Auftraggeber erstellte Arbeitsergebnisse, insbesondere im Rahmen eines Wissenssystem-Aufbaus erstellte Inhalte, Strukturen und Dokumentationen, stehen mit vollständiger Zahlung der Vergütung dem Auftraggeber zu; er erhält daran ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

Methoden, Vorgehensmodelle, Frameworks, Vorlagen, Werkzeuge und vorbestehendes Know-how von KDMS bleiben Eigentum von KDMS. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. KDMS ist berechtigt, im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnene allgemeine Erkenntnisse und Erfahrungen zu nutzen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

KDMS sichert im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu, dass übertragene Arbeitsergebnisse frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind. Werden Rechte Dritter unbeabsichtigt berührt, wird KDMS auf eigene Kosten eine rechtsverletzungsfreie Alternative bereitstellen.

13 | Haftung

KDMS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für den Verlust von Daten haftet KDMS nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.

14 | Referenznennung

KDMS darf den Auftraggeber nach Projektabschluss mit Name und Logo als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Inhaltliche Fallbeschreibungen erfolgen nur mit vorheriger Freigabe des Auftraggebers.

15 | Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Juli 2026, Holzkirchen

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